Antje Roeser Therapie für Kinder und Jugendliche
Antje RoeserTherapie für Kinder und Jugendliche 

Kosten

 

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). 

 

Privatversicherte

Da die genaue Kostenerstattung immer von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängt, erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt und welche Antragsregelungen vorliegen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu fünf weiteren Gesprächstermine (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.

 

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Therapie nach Antragsstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um Übernahmebedingungen zu klären. 

 

Gesetzlich Versicherte

Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Da es vielerorts kaum möglich ist, einen Psychotherapieplatz nach zumutbarer Wartezeit zu bekommen, kommt für Sie unter Umständen das sog. Kostenerstattungsverfahren in Frage.

 

Kostenerstattung:

Sollten Sie keinen freien Therapieplatz in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden, besteht die Möglichkeit einer Behandlung über eine Kostenerstattung ihrer Versicherung. Dazu müssen Sie vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dieser beinhaltet einen Nachweis über einen dringenden Therapiebedarf (ausgefülltes PTV-11 Formular durch eine psychotherpeutische Sprechstunde bei einem niedergelassenen Kollegen - die Sprechstunden und evtl. Therapieplätze werden durch die Terminservicestelle der KV vermittelt) und einen Nachweis, dass sie keinen kassenabrechnungsberechtigten Psychotherapeuten finden konnten. 

 

Wenn Sie Fragen zum Kostenerstattungsverfahren haben, dürfen Sie mich gerne ansprechen.

 

Selbstzahler

Aus unterschiedlichen Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen. Als Selbstzahler entfällt eine Befunderstellung für die Krankenversicherung. Ein Konsiliarbericht durch den Hausarzt ist dennoch notwendig.

Dipl.-Päd.      

Antje Roeser

Kinder- und Jugendlichen-

psychotherapeutin

Verhaltenstherapie

 

In den Wiesen 62

56070 Koblenz

 

Büro:   0261/ 9725334

Praxis: 0261/ 94108940

antje.roeser@kinderpsychotherapie-koblenz.de

 

Dipl.-Psych.

Kirsten Krämer

Kinder- und Jugendichen-psychotherapeutin Verhaltenstherapie

 

Tel.: 0261/94108941

kjp-kraemer@t-online.de

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© Dipl.-Päd. Antje Roeser

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